Rissprotokoll für Gebäude im Meilener Ortsbild
Meilen ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz gleich zweimal verzeichnet, mit dem Ortsbild "Meilen" und getrennt davon mit "Burg (Meilen)". Beide sind von nationaler Bedeutung. Für ein Rissprotokoll ist daran weniger der Status interessant als das, was er schützt.
- Leistung
- Rissprotokoll
- Ort
- Meilen
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 44 521 05 64
Ein Ortsbild ist kein Einzelobjekt
Ein Denkmalschutz-Inventar führt einzelne Bauten. Das ISOS führt Ortsbilder, also das Zusammenspiel von Gebäuden, Zwischenräumen, Fluchten und Materialien. Geschützt ist das Bild, das ein Betrachter vom öffentlichen Raum aus sieht.
Das verschiebt den Gegenstand der Aufnahme. An einem einzeln geschützten Haus dokumentiert man das Haus. In einem geschützten Ortsbild zählt zuerst, was zur Wirkung nach aussen beiträgt. Fassade zur Strasse, Dachlandschaft, Fensterteilung, Sockel, Verputzstruktur, Einfriedung.
Wenn dort nach einer Nachbarbaustelle etwas repariert werden muss, geht es nach unserer Erfahrung nicht allein um Dichtigkeit, sondern um das Erscheinungsbild. Das lässt sich nur verlangen, wenn vorher festgehalten wurde, wie es aussah. Eine Vorschrift dazu nennt das Inventar nicht.

Welche Häuser in Meilen aufgenommen werden
Welche Nachbargebäude ins Protokoll gehören, entscheidet sich vor der Aufnahme. Wir legen den Perimeter mit Ihnen fest und holen die Eigentümerinformationen aus dem Grundbuch.
Was das für die Aufnahme heisst
Wir nehmen im ISOS-Perimeter die strassenseitigen Bauteile enger auf als die rückwärtigen. Nicht weil hinten nichts passieren kann, sondern weil vorne die Wiederherstellung teurer und strittiger ist.
Konkret heisst das mehr Aufnahmen pro Fassadenabschnitt, die Verputzstruktur als eigener Befund statt als Hintergrund, Fensteranschlüsse und Gewände einzeln, und der Sockelbereich mit Blick auf die Materialübergänge. Ergänzt um eine Übersichtsaufnahme aus derselben Position, damit sich die Wirkung im Strassenraum später überhaupt vergleichen lässt.
Zwei Perimeter, nicht einer
"Meilen" und "Burg (Meilen)" sind zwei getrennte Objekte im Bundesinventar. Eine Parzelle kann im einen liegen, im anderen oder in keinem. Es sind zwei getrennt geführte Ortsbilder und nicht ein gemeinsamer Perimeter.
Vor der Aufnahme klären wir deshalb, in welchem der beiden Perimeter das Objekt steht. Davon hängt ab, welche Ansichten wir als ortsbildwirksam behandeln und entsprechend enger aufnehmen.

Was die Bewilligungslage dazu beiträgt
Nach kantonaler Regelung durchlaufen Baugesuche im Perimeter eines Inventars von überkommunaler Bedeutung ein zusätzliches Verfahren bei der Baudirektion, eingereicht über die Gemeinde. Das gilt dem Bauvorhaben des Nachbarn und nicht unserer Aufnahme.
Für Sie als Anwohner heisst das, dass zwischen Projektfreigabe und Baustart ein zusätzlicher Verfahrensschritt liegt. Was in dieser Zeit noch aufgenommen werden kann, ist danach nicht mehr nachholbar.
In Meilen hat Cumprova 2025 eine Beweissicherung am Feldgüetliweg ausgeführt, im Auftrag der Thommenkatic AG. Einen Standort hat Cumprova in Meilen nicht, das Büro steht in Horgen.

Weitere Leistungen in Meilen
Zu Rissprotokoll in Meilen
Prüfen Sie in Meilen, ob ein Nachbarobjekt geschützt ist?
Ja. Die Kantonsliste des Bundesamts für Bevölkerungsschutz führt dreizehn Meilener Objekte, fünf davon in Kategorie A. Vor der Aufnahme gleichen wir die Adressen im Perimeter dagegen ab. Steht ein geführtes Objekt darunter, halten wir Material und Befunde einzeln fest statt in Sammelvermerken, und die Befestigung allfälliger Messmarken klären wir vorher mit der Eigentümerschaft.
Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?
Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.
Was ist eine Beweissicherung?
Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.
Wann braucht es ein Rissprotokoll?
Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.
Nach welcher Norm arbeiten Sie?
Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.
Wer bezahlt die Beweissicherung?
In der Regel die Bauherrschaft, weil sie das Risiko trägt und im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn entstehen keine Kosten.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Nennen Sie uns die Adresse. Wir prüfen, ob das Objekt in einem der beiden ISOS-Perimeter liegt, und schlagen einen Aufnahmeumfang vor, der die strassenseitigen Bauteile entsprechend gewichtet. Sie erreichen uns unter +41 44 521 05 64 oder info@cumprova.ch.