Vorsorgliche Beweissicherung für Bauvorhaben in Chur
In den dichten Churer Zentrumszonen kann die Baubehörde gestatten, dass unter Beachtung des Mehrlängenzuschlages direkt auf der Grundstücksgrenze zusammengebaut wird, so steht es in Art. 66 des städtischen Baugesetzes. An- und Nebenbauten bis 3.50 Meter Gebäudehöhe dürfen nach Art. 65 mit einem Grenzabstand von 2.50 Metern stehen. Aushub und Fundation finden damit in Chur regelmässig unmittelbar an bestehender Nachbarbebauung statt und nicht in komfortablem Abstand dazu.
- Leistung
- Beweissicherung
- Ort
- Chur
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 44 521 05 64
Für Sie als Bauherrschaft oder als Nachbar einer Baugrube heisst das, dass der Zustand der betroffenen Gebäude vor dem ersten Bagger festgehalten sein sollte. Wir nehmen ihn nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf, in Text und Foto und mit präzisem Raumbezug. Jeder Schaden und jeder Mangel bekommt darin eine Position, und das fertige Protokoll hält gegenüber Versicherungen wie vor Gericht stand.
Was der Grenzbau für den Perimeter ändert
Bei einem Neubau mit ordentlichem Grenzabstand liegt zwischen Baugrube und Nachbarhaus noch Erdreich. Bei einer bewilligten Grenzbebauung liegt dort nichts mehr. Der Nachbar hat dann eine gemeinsame oder direkt anschliessende Wand, und Bewegungen aus dem Aushub gehen ohne Zwischenstrecke auf sein Mauerwerk über.
Art. 65 und 66 regeln die Bewilligungspraxis für den Grenzbau. Eine Beweissicherung verlangen sie nicht, weder das Baugesetz noch die Stadt Chur schreiben eine solche Aufnahme vor. Sie beschreiben die bauliche Lage, und diese Lage legt die Aufnahme nahe.
Auf unsere Arbeit wirkt sich das an zwei Stellen aus. Bei angebauten Nachbarn richtet sich der Perimeter nicht nach der Sichtachse, sondern nach der gesamten gemeinsamen Wandfläche, weil eine Grenzwand über ihre ganze Länge betroffen ist. Beim direkt angebauten Nachbarn nehmen wir zusätzlich innen auf. Bei fehlendem Abstand zeigen sich die feinen Risse zuerst an den innenliegenden Anschlüssen und noch nicht an der Strassenfassade.

Welche Häuser in Chur aufgenommen werden
Nicht das halbe Quartier, aber auch nicht nur das Haus nebenan. Den Aufnahmeperimeter legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor die erste Maschine anrückt.
Zwei Untergeschosse mitten im Zentrum
Der Neubau Mehrwerk der Inventx AG im Zentrum von Chur hatte im August 2022 Spatenstich. Geplant war ein Gebäude mit sieben Geschossen, davon zwei unter Terrain, auf einer Grundstücksfläche von 9760 Quadratmetern. Ein Aushub für zwei Untergeschosse reicht tiefer als die Fundation der meisten älteren Nachbarhäuser.
Für die Aufnahme bestimmt deshalb die Aushubtiefe die Reichweite des Perimeters und nicht die Baufeldgrenze. Wir fragen vor der Perimeterfestlegung nach dem Aushubkonzept und nach der Art der Baugrubensicherung. Bei tiefen Baugruben nehmen wir auch Gebäude auf, die auf dem Situationsplan schon ausserhalb liegen.
Wer die Nachbarn anschreibt
Sie nennen uns das Bauvorhaben, den organisatorischen Teil übernehmen wir. Zuerst legen wir gemeinsam den Perimeter fest. Danach recherchieren wir die Eigentümerschaft im Grundbuch, führen die Korrespondenz mit Hausbesitzern und Verwaltungen und setzen die Termine an. Die Begehung deckt Aussen- und Innenbereiche ab, jeden Befund fotografieren wir mit Raumbezug, und das Protokoll erhalten Sie als PDF. Ein Büro in der Stadt Chur haben wir nicht, wir kommen von Disentis her.

An der La-Nicca-Strasse in Chur haben wir 2025 im Auftrag der Nocasa Partner AG eine Beweissicherung ausgeführt, nach einer Aufnahme an der Barblanstrasse im Jahr davor. 2026 kam der Gewerbepark Felsenaustrasse in Chur dazu, dort ist im Projektregister ein Gewerbeprojekt festgehalten, ohne Angabe der Auftraggeberschaft. Alle drei Adressen liegen im Stadtgebiet.
Ausserhalb der Stadt sind aus Graubünden zwei Aufnahmen aus dem Jahr 2026 belegt, die Rüschiger Sita in Churwalden und das Pfruondhus in Tenna. Das sind Arbeiten in derselben Region und keine Churer Projekte.

Weitere Leistungen in Chur
Zu Beweissicherung in Chur
Welche Nachbargebäude gehören in Chur in die Aufnahme?
Wo in Chur auf der Grundstücksgrenze zusammengebaut wird, grenzt die Baugrube unmittelbar an das Nachbarhaus. Dann gehört die Grenzwand dazu und mit ihr die daran anschliessenden Innenräume, nicht nur die vom Vorhaben abgewandte Seite. Welche Liegenschaften betroffen sind, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor der erste Termin steht.
Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?
Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.
Was ist eine Beweissicherung?
Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.
Wann braucht es ein Rissprotokoll?
Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.
Nach welcher Norm arbeiten Sie?
Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.
Wer bezahlt die Beweissicherung?
In der Regel die Bauherrschaft, weil sie das Risiko trägt und im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn entstehen keine Kosten.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Für eine erste Einschätzung brauchen wir die Adresse des Bauvorhabens und den geplanten Baustart, und falls das schon feststeht, die Aushubtiefe. Zurück bekommen Sie eine Aussage dazu, welche Nachbargebäude in den Perimeter gehören und wie viel Vorlauf wir für die Aufnahme einplanen. Sie erreichen uns unter +41 44 521 05 64 oder info@cumprova.ch.