Rissmonitoring mit Risssiegeln in Disentis/Mustér
Werktags von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr. Mehr Zeit lässt das Baugesetz Disentis/Mustér in Art. 72 Abs. 2 für Bauarbeiten nicht zu, die Lärm, Staub oder Erschütterungen verursachen. Die Vorschrift richtet sich an die Baustelle und nicht an die Messung.
- Leistung
- Rissmonitoring
- Ort
- Disentis/Mustér
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 81 515 17 64
Für ein Rissmonitoring ist sie trotzdem die nützlichste Information im Ort, weil sie sagt, wann Bewegung überhaupt entstehen kann. Wir setzen Risssiegel auf die bestehenden Risse, lesen sie in festen Abständen ab und halten die Veränderung in x, y und z fest. In Disentis richten wir die Ablesetermine an diesem gesetzlichen Fenster aus.
Wann in Disentis erschüttert wird und wann nicht
Aushub, Rammarbeiten und Abbruch verändern einen Riss. Genau diese Arbeiten fallen unter die Zeitregel des Baugesetzes. Ausserhalb von Werktagen zwischen 07.00 und 19.00 Uhr, mit Mittagsunterbruch, ist auf einer regelkonformen Baustelle keine baustellenbedingte Erschütterungsquelle zu erwarten.
Das grenzt die Ursache sauber ein. Hat sich ein Siegel zwischen zwei Ablesungen bewegt, liegt die Ursache zeitlich in einem klar umrissenen Fenster, was die Zuordnung zur Bauphase erleichtert. Bewegt sich etwas ausserhalb, spricht das für Temperatur, Feuchte oder eine ältere Ursache im Bauwerk und nicht für die Baustelle.

Welche Häuser in Disentis/Mustér aufgenommen werden
Beobachtet wird nicht die ganze Nachbarschaft, sondern die Liegenschaften im Perimeter, an denen bereits eine Aufnahme vorliegt.
Was das für die Ablesetermine heisst
Wir legen Erstaufnahme, Zwischenkontrollen und Schlussabnahme so, dass sie an die erschütterungsintensiven Etappen anschliessen und nicht mitten hinein fallen. Abend- oder Wochenendtermine brauchen wir dafür nicht, weil in diesen Zeiten ohnehin keine bewilligte Erschütterungsarbeit läuft.
Dahinter steckt ein praktischer Grund. Die Aufnahmen macht bei uns eine Person, die Taktung der Zwischenkontrollen hängt deshalb an der Fahrt. Ein fixes Zeitfenster macht diese Taktung planbar, statt sie an eine Baustelle zu hängen, die auch nachts laufen könnte. Unsere Zweigniederlassung an der Via Cavardiras 2 liegt im Ort, wiederkehrende Kontrollgänge in der Surselva planen wir ab dort.
Zu beachten ist, dass Art. 72 Abs. 2 ausschliesslich die erlaubten Bauzeiten regelt. Er sagt nichts über Rissmonitoring, Risssiegel oder eine Dokumentationsform. Die Terminlogik ist unsere fachliche Ableitung aus dem Zeitrahmen, mehr nicht.
Wie ein Risssiegel abgelesen wird
Das Siegel besteht aus zwei Teilen mit Raster, die über den Riss gesetzt werden. Verschiebt sich das Bauwerk, verschieben sich die beiden Teile gegeneinander, und der Versatz lässt sich an der Skala in allen drei Richtungen ablesen. Jede Ablesung geht mit Datum, Foto und Messwert ins Protokoll. Über die Bauzeit entsteht so eine Reihe statt einer Momentaufnahme. Der Aufbau im Detail steht auf der Leistungsseite.
Erschütterungs- und Setzungsmessungen sind etwas anderes und keine Eigenleistung von uns. Wo sie dazukommen, arbeiten wir mit Partnern.

Wir führen für Disentis kein Projekt, bei dem wir Risssiegel gesetzt haben. Zeigen können wir zwei Aufnahmen. Im Ort die Quartierstrasse Cons in Disentis aus dem Jahr 2026, im Einzugsgebiet die Via Iert la Mola in Curaglia aus dem Jahr 2024, ausgeführt im Auftrag des Regionalgerichts Surselva. Curaglia ist der Nachbarort und nicht Disentis. Beide Aufträge sind als Beweissicherung dokumentiert, nicht als Monitoring.

Weitere Leistungen in Disentis/Mustér
Zu Rissmonitoring in Disentis/Mustér
Arbeiten Sie in der Surselva auch im Auftrag von Gerichten?
Ja. In Curaglia und an der Via Curtin Niregl in Sedrun haben wir 2024 Aufnahmen im Auftrag des Regionalgerichts Surselva ausgeführt. Solche Aufträge verlangen eine besonders klar nachvollziehbare Dokumentation.
Was ist ein Risssiegel?
Ein Risssiegel ist ein zweiteiliger Messkörper mit Raster, der über einen Riss gesetzt wird. Verschiebt sich der Untergrund, verschiebt sich das Raster mit und die Bewegung lässt sich in Millimetern ablesen.
Wie oft wird gemessen?
Das richtet sich nach der Bauphase. Üblich sind eine Erstaufnahme, Zwischenkontrollen bei den kritischen Arbeiten und eine Schlusskontrolle nach Bauende.
Bringt Rissmonitoring auch ohne Baustelle etwas?
Ja. Setzungen, Hangdruck oder Temperaturwechsel bewegen ein Gebäude ebenfalls. Eine Messreihe über mehrere Monate zeigt, ob ein Riss aktiv ist oder ruht.
Beschädigen die Siegel die Fassade?
Innen kleben wir die Siegel, das lässt sich rückstandsarm entfernen. Nur wo der Untergrund es verlangt, verschrauben wir zusätzlich, und das stimmen wir vorher mit dem Eigentümer ab.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Sinnvoll ist ein Gespräch, sobald der Bauablauf der Nachbarbaustelle bekannt ist, weil sich daran die Kontrollintervalle ausrichten. Wir schauen die bestehenden Risse an, sagen Ihnen, ob eine Erstaufnahme reicht oder eine laufende Überwachung angezeigt ist, und legen die Termine fest. Telefon Disentis +41 81 515 17 64, info@cumprova.ch.