Rissprotokoll

Rissprotokoll für Nachbargebäude in Wädenswil

Wenn in Wädenswil ein Nachbargebäude aufgenommen wird, lohnt sich der Blick in den digitalen Stadtplan, bevor jemand die erste Wand fotografiert. Das kommunale Inventar der schützenswerten Bauten umfasst rund 500 Inventarblätter mit etwa 700 Gebäuden, das sind rund 15 Prozent des Bestands, dazu kommen etwa 4 Prozent im überkommunalen Inventar. Seit dem 1. März 2018 sind alle inventarisierten Gebäude im Stadtplan einsehbar. Rechnerisch trägt damit knapp jedes fünfte Haus in Wädenswil eine Inventarreferenz.

Leistung
Rissprotokoll
Ort
Wädenswil
Aufnahme nach
SN 640 312a / VSS 40 312
Direkt
+41 44 521 05 64
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Zuerst nachschlagen, dann aufnehmen

Der Check kostet ein paar Minuten und entscheidet über den Aufnahmeumfang. Wir machen ihn vor jeder Erstaufnahme in Wädenswil, für jedes Objekt im Perimeter einzeln. Ein Verfahrensschritt ist das nicht, die Gemeinde führt das Inventar als Nachschlagewerk und verlangt bei einem Treffer kein Rissprotokoll. Wir lesen daraus nur ab, wie genau dokumentiert werden sollte.

Aufgeschlagene Beweissicherung mit Fotoseiten und Schadensbeschrieben
Umfang

Welche Häuser in Wädenswil aufgenommen werden

Welche Nachbargebäude ins Protokoll gehören, entscheidet sich vor der Aufnahme. Wir legen den Perimeter mit Ihnen fest und holen die Eigentümerinformationen aus dem Grundbuch.

BAUSTELLEKTN 8589KTN 8238KTN 2344N050 m
Beispielplan. Rot eingefärbt sind die Liegenschaften, die aufgenommen werden.
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Was ein Treffer am Protokoll ändert

Bei einem gewöhnlichen Wohnbau reicht es, Risse mit Länge, Breite, Lage und Bild zu erfassen. Bei einem inventarisierten Gebäude gehören Vorschäden an der historischen Substanz separat ausgewiesen, getrennt vom übrigen Bestand. Der Grund ist praktisch. Ein Schaden an Naturstein, historischem Verputz oder sichtbarem Tragwerk führt nicht zu einer Neuverputzung, sondern zu einer Reparatur, bei der eine Fachstelle mitredet. Wer den Ausgangszustand solcher Bauteile vorher nicht einzeln festgehalten hat, diskutiert nachher über Fotos, die nie für diese Frage gemacht wurden.

Ein Eintrag im kantonalen Inventar begründet zudem eine Schutzvermutung, nicht automatisch rechtsverbindlichen Schutz. Vorhaben an oder bei solchen Objekten gehen an die Denkmalpflege. Dass im Verfahren eine Fachstelle mitliest, spricht dafür, im Protokoll mit definierten Referenzpunkten zu arbeiten, damit sich jede spätere Aufnahme auf dieselbe Stelle beziehen lässt.

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Kernzonen, wo das Profil die Referenz ist

Die Bau- und Zonenordnung weist in Wädenswil mehrere Kernzonen aus, K2 bis K5, dazu die Spezialkernzone und die Kernzone Brauerei-Areal. Einzelne Gebäude sind im Kernzonenplan mit Profilerhalt oder Profilangleichung markiert. Bei Umbau oder Ersatz sind Stellung, Kubatur und wesentliche Elemente des Erscheinungsbilds zu übernehmen, etwa Trauflinie und Geschosszahl. Diese Vorschrift gilt dem Bauvorhaben, nicht der Dokumentation. Für die Rissaufnahme heisst sie trotzdem etwas, weil bei einem markierten Nachbarobjekt das bestehende Profil die Referenz für eine allfällige Wiederherstellung bildet. Fassadenflucht, Trauflinie und Gebäudeanschlüsse dokumentieren wir dort masslich und fotografisch dichter, als es ein Neubau von 1990 verlangen würde.

Kommt eine Vereinbarung mit der Denkmalpflege dazu, geht sie den Kernzonenvorschriften vor, sofern sie mehr schützt. Wir fragen deshalb vor der Aufnahme nach, ob für das Objekt eine solche Vereinbarung besteht, und ziehen den Detaillierungsgrad danach.

Beweissicherungs-Protokoll als PDF neben der Erfassungsmaske der App
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Was im Protokoll steht

Ein Rissprotokoll listet jeden bestehenden Riss und Mangel strukturiert auf, mit Raumbezug, Mass und Bild, aufgenommen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312. Der Vorgang ist derselbe wie bei einer Beweissicherung, der Fokus liegt auf dem Rissbild. Am Ende liegt ein Dokument vor, das gegenüber Versicherungen und vor Gericht Bestand hat und an dem sich eine zweite Aufnahme nach Bauende Stelle für Stelle orientieren kann. Wädenswil bedienen wir ab dem Büro in Horgen, einen Standort im Ort haben wir nicht.

Was wir in Wädenswil gemacht haben

An der Sandhofstrasse in Wädenswil haben wir 2024 eine Beweissicherung im Auftrag der Mario Widmer Baubegleitung GmbH ausgeführt, 2025 folgte der Wohnbau an der Meienburgstrasse in Wädenswil. Beide Aufnahmen sind als Beweissicherung dokumentiert und liegen an unterschiedlichen Adressen im Ort.

Perimeterplan der Beweissicherung an der Meienburgstrasse in Wädenswil, Referenzprojekt von Cumprova für Rissprotokoll in Wädenswil
Meienburgstrasse, Wädenswil, 2025
Häufige Fragen

Zu Rissprotokoll in Wädenswil

Lohnt sich in Wädenswil zusätzlich ein Rissmonitoring?

In den Hanglagen häufig ja. Wo tief ausgehoben wird und Nachbargebäude oberhalb stehen, zeigt erst eine Messreihe mit Risssiegeln, ob sich ein Riss während der Bauzeit tatsächlich bewegt.

Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?

Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.

Was ist eine Beweissicherung?

Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.

Wann braucht es ein Rissprotokoll?

Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.

Nach welcher Norm arbeiten Sie?

Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.

Wer bezahlt die Beweissicherung?

In der Regel die Bauherrschaft, weil sie das Risiko trägt und im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn entstehen keine Kosten.

Rissprotokoll anfragen

Sagen Sie uns, wann es losgeht.

Nennen Sie uns die Adressen, die aufgenommen werden sollen. Wir schauen die Objekte im Stadtplan nach, sagen Ihnen, welche davon inventarisiert sind, und schlagen den passenden Aufnahmeumfang vor. Sie erreichen uns unter +41 44 521 05 64 oder info@cumprova.ch.