Bauinventur

Bauinventur vor dem Abbruch in Chur

Bevor in Chur an einem erhaltenswerten Gebäude der Abbruch beginnt, will die Stadt eine Dokumentation über die abzureissenden Bauten sehen. Art. 76 Abs. 2 des städtischen Baugesetzes hält fest, dass mit dem Abbruch erst begonnen werden darf, nachdem diese Dokumentation eingereicht worden ist. Welche Form sie haben muss, sagt der Artikel nicht.

Leistung
Bauinventur
Ort
Chur
Aufnahme nach
SN 640 312a / VSS 40 312
Direkt
+41 44 521 05 64

Eine Bauinventur erfasst den Ist-Zustand vor Ort, hält Objekte und Bauteile fotografisch und textlich fest und beschreibt sie in Lage und Form, mit Stückzahlen, Grössen und Zuständen. Sie erhalten das Protokoll als PDF und die Inventarliste als Excel-Datei. Ob das im Einzelfall genügt, entscheidet die Stadt bei der Einreichung, eine Vorabbestätigung gibt es nicht.

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Die Vorschrift gilt dem Abbruch, nicht der Bauinventur

Art. 76 Abs. 2 richtet sich an denjenigen, der abbricht, und knüpft den Abbruchbeginn an eine eingereichte Dokumentation. Das Baugesetz nennt weder eine Bauinventur noch irgendeine andere Bezeichnung, und es legt keinen Mindestumfang fest.

Damit fehlt Ihnen ein formaler Katalog zum Abhaken, und es gibt auch niemanden, der Ihnen vorher bestätigt, dass eine bestimmte Anzahl Fotos genügt. Was in dieser Lage hilft, ist eine Aufnahme, die vollständig und nachvollziehbar ist, weil sich Vollständigkeit nachträglich nicht mehr herstellen lässt. Wir nehmen deshalb auch Bauteile auf, die für den Abbruch selbst unerheblich sind, etwa Beschläge, Böden und Ausstattungsteile. Erst die Einreichung zeigt, wonach gefragt wird.

Gedruckte Beweissicherung und zwei Smartphones mit der Cumprova App
Das Ergebnis

Was am Ende in Chur vorliegt

Am Ende steht ein Dokument, das jede Nutzungseinheit einzeln führt, mit Fotos, Beschrieb und Raumbezug.

Deckblatt eines Beweissicherungs-Protokolls für ein Gebäude
Deckblatt einer Aufnahme, wie Sie sie als PDF erhalten.
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Der Zeitpunkt liegt vor der Räumung, nicht danach

Weil der Abbruch erst nach der Einreichung beginnen darf, steht die Aufnahme zeitlich vor allem anderen. In der Praxis wird sie trotzdem oft spät angesetzt, wenn das Gebäude schon leergeräumt, der Strom abgestellt und die Baustelleninstallation aufgebaut ist. Dann fehlt genau das, was die Dokumentation zeigen soll.

Wir gehen deshalb vor der Räumung durch das Objekt und klären vorab, welche Bereiche und Gewerke aufgenommen werden. Die Korrespondenz mit Eigentümern und Verwaltungen für Termine und Schlüssel übernehmen wir. Für Chur fahren wir ab Disentis an, ein Büro in der Stadt haben wir nicht. Die Begehung eines Objekts planen wir darum als zusammenhängenden Termin und nicht als mehrere Kurzbesuche.

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Das Objektblatt aus dem Stadtinventar als Ausgangspunkt

Das aktualisierte Stadtinventar Chur umfasst 242 Objekte innerhalb der Stadt, was rund 3 Prozent des gesamten Gebäudebestands entspricht. Jedes Objekt hat ein eigenes Objektblatt mit Schutzbegründung und individueller Schutzempfehlung. Ob ein konkretes Gebäude als erhaltenswert im Sinne von Art. 76 gilt, entscheidet die Stadt im Verfahren, nicht das Inventar allein und schon gar nicht wir.

Liegt ein Objektblatt vor, ist es für uns der sinnvollste Ausgangspunkt. Die Schutzbegründung sagt, was an diesem Haus als bedeutend gilt, und danach richten wir die Aufnahmedichte. Ein begründetes Bauteil nehmen wir detailliert auf, den Rest in der Übersicht. Gleichmässig über das ganze Gebäude zu gehen führt dazu, dass beim Wesentlichen am Ende zu wenig Material da ist.

Deckblatt eines Beweissicherungs-Protokolls für ein Strassenbauvorhaben
Was aus Chur belegt ist

Drei Adressen im Stadtgebiet sind dokumentiert. 2025 die La-Nicca-Strasse im Auftrag der Nocasa Partner AG, im Jahr davor die Barblanstrasse, 2026 der Gewerbepark Felsenaustrasse. Diese Aufträge sind als Beweissicherung beziehungsweise als Gewerbeprojekt dokumentiert. Keines davon ist als Bauinventur ausgewiesen, das belegt hier also die Auftraggeber und die Präsenz im Stadtgebiet, nicht die Leistung.

Perimeterplan der Beweissicherung an der Felsenaustrasse in Chur, Referenzprojekt von Cumprova für Bauinventur in Chur
Gewerbepark Felsenaustrasse, Chur, 2026
Häufige Fragen

Zu Bauinventur in Chur

Welche Nachbargebäude gehören in Chur in die Aufnahme?

Wo in Chur auf der Grundstücksgrenze zusammengebaut wird, grenzt die Baugrube unmittelbar an das Nachbarhaus. Dann gehört die Grenzwand dazu und mit ihr die daran anschliessenden Innenräume, nicht nur die vom Vorhaben abgewandte Seite. Welche Liegenschaften betroffen sind, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor der erste Termin steht.

Wann ist eine Bauinventur nötig?

Bei Insolvenz eines Unternehmers, bei Streit über bereits erbrachte Leistungen, vor einem Mieterausbau und bei Übergaben, wenn festgehalten werden muss, was zu welchem Zeitpunkt vorhanden war.

Erfassen Sie auch Mengen und Werte?

Ja. Stückzahlen, Grössen, Zustände und Wertangaben werden pro Position erfasst und landen in der Inventarliste.

In welchem Format erhalte ich das Ergebnis?

Als PDF-Protokoll mit Fotos und zusätzlich als Excel-Datei, damit Sie die Positionen weiterverarbeiten können.

Wie schnell können Sie aufnehmen?

Bei dringenden Fällen wie einer Insolvenz nehmen wir kurzfristig auf, sobald der Zugang zum Objekt geregelt ist.

Bauinventur vor dem Abbruch anfragen

Sagen Sie uns, wann es losgeht.

Schicken Sie uns die Adresse, den geplanten Abbruchtermin und, falls vorhanden, das Objektblatt. Wir sagen Ihnen, welchen Umfang wir aufnehmen würden und wie viel Zeit zwischen Begehung und fertiger Inventarliste liegt. Sie erreichen uns unter +41 44 521 05 64 oder info@cumprova.ch.