Bauinventur für Liegenschaften in Horgen
In der Zentrumszone Oberdorf, in der Bau- und Zonenordnung als Za geführt, steht selten ein reines Wohnhaus. Die Bau- und Zonenordnung Horgen, genehmigt am 5. Juni 2023, verlangt dort in Ziffer 4.4 mindestens 20 Prozent der Gesamtnutzfläche als Gewerbefläche. In der Wohn-Gewerbe-Zone WG 4.8 sind es nach Ziffer 5.5 mindestens 15 Prozent.
- Leistung
- Bauinventur
- Ort
- Horgen
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 44 521 05 64
Wohnen und Gewerbe im selben Haus
Diese Vorschrift richtet sich an das Gebäude und seine Nutzungsverteilung. Über Inventarlisten oder deren Aufbau sagt sie nichts, und wir behaupten das auch nicht. Ihre Wirkung liegt woanders. In diesen beiden Zonen ist praktisch jedes grössere Haus gemischt genutzt, Wohnungen und Gewerbeflächen liegen im selben Bau, oft mit derselben Erschliessung.
Für eine Bauinventur macht das den Unterschied. Wohnungen und Gewerbeflächen haben unterschiedliche Ausbaustandards, unterschiedliche Mietverhältnisse und unterschiedliche Übergabezeitpunkte. Ein Mieterwechsel an einer Ladenfläche bringt zudem regelmässig einen Rückbau mit sich, eine Wohnungsübergabe in der Regel nicht.

Was am Ende in Horgen vorliegt
Am Ende steht ein Dokument, das jede Nutzungseinheit einzeln führt, mit Fotos, Beschrieb und Raumbezug.

Was das für die Liste heisst
Eine Inventarliste, die nur nach Gebäude und Geschoss gegliedert ist, mischt diese Einheiten. Beim ersten Mieterwechsel im Erdgeschoss lässt sich dann nicht mehr sauber herausziehen, was zu dieser Fläche gehörte und in welchem Zustand es bei der Übernahme war. In den Horgner Mischzonen ist es deshalb sachlich angezeigt, von Beginn an nach Nutzungseinheit zu gliedern und erst darunter nach Raum und Position.
Wir legen die Einheiten vor der Aufnahme fest, zusammen mit Ihnen und, wo es sie gibt, anhand der Mietverträge. Jede Position bekommt ihre Einheit zugewiesen, bevor sie fotografiert und beschrieben wird. Der Excel-Export lässt sich danach nach Einheit filtern, ohne dass jemand nachträglich sortieren muss. Bei einem Haus mit einer einzigen Nutzung ist dieser Schritt Aufwand ohne Ertrag. In Za Oberdorf und WG 4.8 ist er der Grund, warum die Liste später brauchbar bleibt.
Der Moment, an dem es sich lohnt
Die Gemeinde Horgen führt Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurechtliche Bedeutung zukommt, als baubewilligungspflichtig, gleich wie Neubauten und bauliche Veränderungen. Das ist eine Anforderung an das Bauvorhaben, nicht an eine Dokumentation.
Praktisch entsteht damit aber ein Datum, an dem etwas ohnehin aktenkundig wird. Wer eine Büro- in eine Gewerbenutzung überführt oder umgekehrt, reicht ein Baugesuch ein. Genau in diesem Fenster liegt der Zustand der Fläche noch unstrittig vor, danach überlagert der Umbau alles. Eine Bauinventur zu diesem Zeitpunkt hält fest, was da war, mit Menge und Zustand je Position.
Der zweite häufige Anlass hat nichts mit der Zone zu tun. Wenn Bauarbeiten wegen einer Insolvenz stillstehen oder mangelhaft ausgeführt wurden, zählt der Überblick über erbrachte Leistungen und offene Arbeiten.

Ablauf einer Inventur
Zuerst steht der Umfang fest, also welche Bereiche, Gewerke und Positionen erfasst werden. Termine und Schlüssel besorgen wir bei Eigentümern und Verwaltungen, diese Korrespondenz läuft über uns. Vor Ort wird jedes Objekt fotografiert und beschrieben, mit Menge, Zustand, Lage und Form. Sie erhalten die Inventarliste als Excel-Datei und das Protokoll als PDF, dazu den Online-Zugriff auf Dokumente und Fotos.
Belegt ist für Horgen das Wohnbauprojekt an der Einsiedlerstrasse aus dem Jahr 2025, im Auftrag der Mario Widmer Baubegleitung GmbH. Dieser Auftrag ist als Beweissicherung dokumentiert, nicht als Bauinventur, und wir geben ihn hier auch nicht als solche aus. Er zeigt, dass wir im Ort und für Auftraggeber vor Ort arbeiten.

Weitere Leistungen in Horgen
Zu Bauinventur in Horgen
Wie schnell sind Sie in Horgen vor Ort?
Unser Büro liegt am Schlittenweg in Horgen. Erstaufnahmen und Zwischenkontrollen im Ort lassen sich deshalb meist innerhalb weniger Tage ansetzen.
Wann ist eine Bauinventur nötig?
Bei Insolvenz eines Unternehmers, bei Streit über bereits erbrachte Leistungen, vor einem Mieterausbau und bei Übergaben, wenn festgehalten werden muss, was zu welchem Zeitpunkt vorhanden war.
Erfassen Sie auch Mengen und Werte?
Ja. Stückzahlen, Grössen, Zustände und Wertangaben werden pro Position erfasst und landen in der Inventarliste.
In welchem Format erhalte ich das Ergebnis?
Als PDF-Protokoll mit Fotos und zusätzlich als Excel-Datei, damit Sie die Positionen weiterverarbeiten können.
Wie schnell können Sie aufnehmen?
Bei dringenden Fällen wie einer Insolvenz nehmen wir kurzfristig auf, sobald der Zugang zum Objekt geregelt ist.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Unser Büro liegt am Schlittenweg 2 in 8810 Horgen. Für eine Einschätzung genügt die Adresse der Liegenschaft und die Angabe, wie viele Nutzungseinheiten aufgenommen werden sollen. Telefon +41 44 521 05 64, info@cumprova.ch.