Bauinventur

Bauinventur und Zustandsaufnahme in Disentis/Mustér

Wer in Disentis/Mustér an einem geschützten Gebäude etwas verändern will, arbeitet mit einer harten Grenze. Art. 44 Abs. 2 des Baugesetzes hält fest, dass geschützte Bauten und Anlagen weder abgebrochen noch ausgekernt werden dürfen, dass Erneuerungen, Um- und Anbauten unter grösstmöglicher Wahrung der historischen Bausubstanz zulässig sind und dass Bauvorhaben durch die Denkmalpflege zu begleiten sind. Die Vorschrift richtet sich an das Bauvorhaben.

Leistung
Bauinventur
Ort
Disentis/Mustér
Aufnahme nach
SN 640 312a / VSS 40 312
Direkt
+41 81 515 17 64

Für Sie wird daraus eine Nachweisfrage. Grösstmögliche Wahrung lässt sich gegenüber Denkmalpflege und Bauherrschaft schwer belegen, wenn niemand festgehalten hat, was vor dem Eingriff vorhanden war. Wir nehmen den Ist-Zustand deshalb vorher auf, Raum für Raum und Bauteil für Bauteil, mit Fotos, Inventarliste als Excel und Protokoll als PDF.

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Was der Schutzstatus mit der Aufnahme macht

Bei einem gewöhnlichen Umbau interessiert vor allem, was neu wird. Bei einem geschützten Objekt in Disentis zählt das Gegenteil, nämlich was bleibt und in welchem Zustand es bleibt. Weil Auskernen ausgeschlossen ist, wird der Eingriff kleinteilig, und kleinteilige Eingriffe verlangen eine kleinteilige Ausgangsdokumentation.

An solchen Objekten arbeiten wir deshalb mit deutlich höherer Aufnahmedichte als bei einer reinen Zustandsaufnahme. Wir erfassen die tragende Substanz und die Oberflächen, dazu jedes Bauteil, das bei einem Eingriff überhaupt zur Debatte steht, jeweils mit Position, Foto und Beschrieb. Ein Bauteil, das in der Aufnahme fehlt, lässt sich später nicht mehr als vorher vorhanden belegen.

Aufnahme eines Bündner Steinhauses mit Bruchsteinmauerwerk in der Surselva
Das Ergebnis

Was am Ende in Disentis/Mustér vorliegt

Am Ende steht ein Dokument, das jede Nutzungseinheit einzeln führt, mit Fotos, Beschrieb und Raumbezug.

Deckblatt eines Beweissicherungs-Protokolls für ein Gebäude
Deckblatt einer Aufnahme, wie Sie sie als PDF erhalten.
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Das Inventar der Denkmalpflege als Bezugspunkt

Die Einzelobjekte in der Nutzungsplanung sind laut Planungs- und Mitwirkungsbericht, Kapitel 6.4, auf Grundlage des Inventars der Denkmalpflege vom 9. Dezember 2020 festgelegt. Zu einem geschützten Objekt in Disentis existiert damit eine datierte amtliche Einstufung und nicht nur eine Zonenfarbe.

Das gibt der Aufnahme einen Bezugspunkt. Wir richten die Inventarliste an den Bauteilen aus, die den Schutz eines Objekts überhaupt begründen, statt eine Standardraumliste abzuarbeiten. Der Beschrieb bleibt dabei eine Zustandsbeschreibung, keine baugeschichtliche Bewertung.

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Was wir abdecken und was ausdrücklich nicht

Art. 67 Abs. 2 Ziff. 2 des Baugesetzes verlangt bei Erweiterungen, Umbauten und Aussenrenovationen zwei Beilagen zum Baugesuch, eine Fotodokumentation über das bestehende Gebäude und, bei schützenswerten und erhaltenswerten Objekten, zusätzlich ein bauhistorisches Objektinventar. Das sind zwei getrennte Unterlagen und nicht zwei Namen für dieselbe Sache. Dieselbe Klausel steht wortgleich in weiteren Bündner Gemeindebaugesetzen, sie ist also kein Disentiser Sonderweg, sondern kantonaler Standardtext.

Unsere Bauinventur ist die fotografische und textliche Erfassung des Ist-Zustands. Sie deckt den Fotodokumentations-Teil ab und liefert dem zweiten Teil die Bildgrundlage. Das bauhistorische Objektinventar selbst, also Bauphasen, Datierung und baugeschichtliche Einordnung, erstellen wir nicht. Das ist eine eigene Fachleistung und läuft über die Denkmalpflege oder ein Büro für Bauforschung. Wir sagen das lieber im ersten Gespräch als beim Baugesuch.

Deckblatt eines Beweissicherungs-Protokolls für ein Strassenbauvorhaben
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Ablauf an einem geschützten Objekt

Wir gehen das Gebäude mit Ihnen durch und legen den Aufnahmeumfang fest, aussen wie innen. Die Aufnahme läuft fotografisch und textlich mit Raumbezug, Risse und Schäden erfassen wir nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312. Sie erhalten die Inventarliste als Excel, das Protokoll als PDF und Online-Zugriff auf Fotos und Positionen, damit auch die Denkmalpflege und die Planung mit demselben Stand arbeiten.

An der Via Cavardiras 2 in Disentis führen wir eine Zweigniederlassung. Der Firmenname ist rätoromanisch und heisst Beweis, die Wurzeln des Betriebs liegen im Bündner Oberland. Aufnahmen in der Surselva fahren wir ab Disentis an.

Was zu Disentis dokumentiert ist

Im Ort haben wir 2026 die Quartierstrasse Cons aufgenommen, ein Infrastrukturprojekt. Aus dem Einzugsgebiet kommt die Beweissicherung an der Via Iert la Mola in Curaglia hinzu, 2024 im Auftrag des Regionalgerichts Surselva. Curaglia ist der Nachbarort und nicht Disentis.

Der Auftrag des Regionalgerichts zeigt dabei etwas, das über den Ort hinausgeht. Wenn eine Dokumentation später als Beweismittel dienen soll, entscheidet ihre Nachvollziehbarkeit, nicht ihr Umfang.

Perimeterplan der Beweissicherung an der Via Cons in Disentis, Referenzprojekt von Cumprova für Bauinventur in Disentis
Quartierstrasse Cons, Disentis, 2026
Häufige Fragen

Zu Bauinventur in Disentis/Mustér

Arbeiten Sie in der Surselva auch im Auftrag von Gerichten?

Ja. In Curaglia und an der Via Curtin Niregl in Sedrun haben wir 2024 Aufnahmen im Auftrag des Regionalgerichts Surselva ausgeführt. Solche Aufträge verlangen eine besonders klar nachvollziehbare Dokumentation.

Wann ist eine Bauinventur nötig?

Bei Insolvenz eines Unternehmers, bei Streit über bereits erbrachte Leistungen, vor einem Mieterausbau und bei Übergaben, wenn festgehalten werden muss, was zu welchem Zeitpunkt vorhanden war.

Erfassen Sie auch Mengen und Werte?

Ja. Stückzahlen, Grössen, Zustände und Wertangaben werden pro Position erfasst und landen in der Inventarliste.

In welchem Format erhalte ich das Ergebnis?

Als PDF-Protokoll mit Fotos und zusätzlich als Excel-Datei, damit Sie die Positionen weiterverarbeiten können.

Wie schnell können Sie aufnehmen?

Bei dringenden Fällen wie einer Insolvenz nehmen wir kurzfristig auf, sobald der Zugang zum Objekt geregelt ist.

Bauinventur anfragen

Sagen Sie uns, wann es losgeht.

Der richtige Moment ist vor dem Eingriff und idealerweise vor dem Baugesuch, weil bei Erweiterungen, Umbauten und Aussenrenovationen ohnehin eine Fotodokumentation zum Baugesuch gehört. Melden Sie sich mit Objekt und geplantem Vorhaben, wir sagen Ihnen, welcher Aufnahmeumfang sinnvoll ist. Telefon Disentis +41 81 515 17 64, info@cumprova.ch.