Vorsorgliche Beweissicherung in Zürich
In den Zürcher Zentrumszonen Z5 bis Z7 beträgt der minimale Grenzabstand 3,5 Meter, bei einer Ausnützungsziffer von 200 bis 260 Prozent (Bau- und Zonenordnung 2016, Art. 18). Wer dort aushebt, steht in aller Regel gleich mehreren Nachbarparzellen gegenüber. Das ist die Ausgangslage für jede Beweissicherung in den zentralen Zonen der Stadt.
- Leistung
- Beweissicherung
- Ort
- Zürich
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 44 521 05 64
Die Zonenvorschrift regelt den Abstand und sonst nichts. Eine Beweissicherung schreibt sie nicht vor. Sie zeigt nur, wie wenig Platz zwischen Baugrube und Nachbarmauer bleibt, und genau das spricht dafür, den Perimeter auf sämtliche direkt angrenzenden Gebäude zu legen statt nur auf das nächstliegende. Die Aufnahme selbst passiert vor dem ersten Bagger. Wir halten den Ist-Zustand nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 fest, in Bildern und in Text, jeder Befund mit seinem Ort im Gebäude.
Der Perimeter in den zentralen Zonen
Bei 3,5 Metern grenzen in einer dicht bebauten Zentrumszone in der Regel mehrere fremde Liegenschaften an eine einzige Baugrube, und keine davon liegt weit genug weg, um sie ohne Prüfung aus dem Perimeter zu lassen. Wir setzen den Perimeter dort deshalb von Anfang an weiter als das, was auf dem Situationsplan als nächster Nachbar ins Auge fällt.
Welche Häuser hineingehören, legen wir mit Ihnen zusammen fest. Die Eigentümerschaften holen wir aus dem Grundbuch, das Anschreiben von Hausbesitzern und Verwaltungen und die Terminabsprache laufen über uns. Sie müssen mit der Nachbarschaft nicht telefonieren.

Welche Häuser in Zürich aufgenommen werden
Nicht das halbe Quartier, aber auch nicht nur das Haus nebenan. Den Aufnahmeperimeter legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor die erste Maschine anrückt.
Was das Baugrundarchiv vorab hergibt
Das Tiefbauamt führt seit 1934 ein Baugrundarchiv über das ganze Stadtgebiet, mit Kernbohrungen, Ramm- und Drucksondierungen, Piezometern, Grundwasserspiegeln und Felskoten. Es wird halbjährlich nachgeführt (Stand 06.08.2026) und ist öffentlich abrufbar.
Für uns heisst das, wir schauen vor der Offerte nach, was am konkreten Standort schon gemessen wurde. Wo Bohrprofile und Grundwasserstände vorliegen, lässt sich das Setzungsrisiko realistisch einschätzen, ohne dass allein für diese Einschätzung eine eigene geotechnische Voruntersuchung nötig wird. Das verändert den Aufnahmeumfang, den wir vorschlagen, und es macht die Offerte ehrlicher.
Wenn der Graben die Strasse entlangwandert
Beim Fernwärmeausbau in Altstetten-Ost (Luggweg- und Altstetterstrasse, seit Anfang 2026 bis voraussichtlich Anfang 2027) und an der Basler- und Saumackerstrasse (ab Mitte 2026) werden Leitungsgräben über mehrere Quartierstrassen hinweg direkt entlang ganzer Gebäudereihen ausgehoben.
Die Erschütterungsquelle steht dabei nicht still, sie verschiebt sich mit dem Grabenfortschritt und läuft teils über die Jahresgrenze. Bei solchen Linienbaustellen nehmen wir deshalb die ganze Grabenstrecke vor dem Start auf und nicht nur das eine Objekt, für das gerade jemand anruft. Wer einzelne Häuser anhängt, während der Graben schon offen ist, bekommt eine Dokumentation mit unterschiedlichen Stichtagen, und die ist im Streitfall die schwächere.

Für den Neubau Forum UZH der Universität Zürich haben wir 2024 die Beweissicherung im Auftrag des Hochbauamts Kanton Zürich ausgeführt. Dazu kommen zwei weitere Zürcher Projekte, Am Oeschbrig in Zürich Witikon (2024) und an der Zürichbergstrasse (2025). Beide sind bei uns als Bauprojekt dokumentiert, ohne eigenen Vermerk zur erbrachten Leistung. Auf der einen Seite steht damit ein öffentlicher Bauherr, auf der anderen Wohnbau in gewachsenen Quartieren, und der Perimeter fällt in beiden Fällen anders aus.

Weitere Leistungen in Zürich
Zu Beweissicherung in Zürich
Arbeiten Sie in Zürich auch für die öffentliche Hand?
Ja. Für den Neubau Forum UZH haben wir die Beweissicherung im Auftrag des Hochbauamts Kanton Zürich ausgeführt. Weitere Aufnahmen liefen für Bauleitungen an der Toblerstrasse, der Langstrasse und Am Oeschbrig in Witikon.
Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?
Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.
Was ist eine Beweissicherung?
Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.
Wann braucht es ein Rissprotokoll?
Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.
Nach welcher Norm arbeiten Sie?
Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.
Wer bezahlt die Beweissicherung?
In der Regel die Bauherrschaft, weil sie das Risiko trägt und im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn entstehen keine Kosten.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Zürich bedienen wir ab Horgen, ein Büro oder ein Team in der Stadt haben wir nicht. Für eine Offerte brauchen wir die Adresse des Bauvorhabens und den geplanten Baustart, dazu den Situationsplan mit den Nachbarparzellen, sofern er schon vorliegt. Erschütterungs- und Setzungsmessungen führen wir nicht selbst aus, dafür arbeiten wir mit Partnern.
Cumprova GmbH, Schlittenweg 2, 8810 Horgen. Telefon +41 44 521 05 64, info@cumprova.ch.