Beweissicherung für Bauvorhaben in Horgen
Am Bahnhof Horgen Oberdorf wird seit Herbst 2024 gebaut. Die SBB erneuert beide Perrons auf 55 Zentimeter Höhe für den barrierefreien Einstieg. Die Personenunterführung entsteht neu und wird verlängert, dazu kommen Rampen, Treppen, Perrondächer und ein bahntechnisches Gebäude. Rund CHF 32,5 Millionen Investition. Der Bauabschluss war auf September 2026 angesetzt, den aktuellen Stand klären wir vor jeder Aufnahme.
- Leistung
- Beweissicherung
- Ort
- Horgen
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 44 521 05 64
Zwei Jahre neben einer Unterführung
Eine Personenunterführung entsteht nicht an der Oberfläche. Sie verlangt Aushub unter dem bestehenden Gleisfeld, und der zieht sich über Monate statt über Wochen. Im März 2025 lief ein Intensivbauwochenende mit Totalsperre. Für die Liegenschaften rund um das Bahnhofareal zieht sich die Erschütterung damit über die ganze Bauzeit.
Die SBB-Projektunterlagen beschreiben Bauumfang, Termine und Investition. Wer daneben eine Liegenschaft hat, kommt darin nicht vor. Ohne Aufnahme von vorher fehlt jeder Beleg dafür, wann ein Riss entstanden ist, und nach zwei Jahren Bauzeit ist genau das die Frage, um die gestritten wird.

Welche Häuser in Horgen aufgenommen werden
Nicht das halbe Quartier, aber auch nicht nur das Haus nebenan. Den Aufnahmeperimeter legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor die erste Maschine anrückt.
Der nächste Fall ist schon aufgestellt
Der Bahnhofausbau ist der grösste Anlass in Horgen, aber längst nicht der einzige. Die Gemeinde plant dauerhafte Neubauten für Asyl- und Notwohnungen an drei Standorten gleichzeitig, an der Alpenblickstrasse im Hüenerbüel, am Institutweg im Waidli und am Mühletalweg bei der Festhütte Käpfnach, zusammen für rund 160 Personen. Die Bauvisiere standen per 23. Januar 2026. Über drei grundstückbezogene Vorlagen war eine Gemeindeversammlung im Juni 2026 angesetzt.
Für uns sind das drei getrennte Nachbarschaften auf gemeindeeigenem Grund, die bisher anders genutzt wurden. Wir behandeln sie als drei Perimeter und schreiben die angrenzenden privaten Eigentümer je Standort separat an, sobald die Baueingaben öffentlich aufliegen. Ein gemeinsamer Perimeter über alle drei Lagen würde die Hälfte der betroffenen Parzellen übersehen.
Vom Perimeter bis zum Protokoll
Am Anfang steht der Perimeter, also die Frage, welche Häuser rund um die Baustelle aufgenommen werden. Das legen wir mit Ihnen fest. Die Eigentümerinformationen kommen aus dem Grundbuch, das Anschreiben an Hausbesitzer und Verwaltungen übernehmen wir. Sie müssen niemanden anrufen. Vor Ort entstehen Übersichtsfotos, Detailaufnahmen und die Beschreibung jedes Befundes mit Raumbezug, der Ist-Zustand nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312. Das Protokoll erhalten Sie als PDF. Wird später nachkontrolliert, gleichen wir gegen dieselbe Aufnahme ab.
Vor der Auftragsannahme schauen wir in Horgen zusätzlich in die amtliche Gefahrenkarte des Kantons auf maps.zh.ch. Die Karten haben baurechtliche Umsetzung und können bei Baugesuch und Bewilligung zu Auflagen führen. Liegt die Parzelle in einer roten oder blauen Zone, sprechen wir das an, bevor der Perimeter steht.

An der Einsiedlerstrasse in Horgen haben wir 2025 die Beweissicherung für ein Wohnbauprojekt ausgeführt, im Auftrag der Mario Widmer Baubegleitung GmbH.

Weitere Leistungen in Horgen
Zu Beweissicherung in Horgen
Wie schnell sind Sie in Horgen vor Ort?
Unser Büro liegt am Schlittenweg in Horgen. Erstaufnahmen und Zwischenkontrollen im Ort lassen sich deshalb meist innerhalb weniger Tage ansetzen.
Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?
Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.
Was ist eine Beweissicherung?
Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.
Wann braucht es ein Rissprotokoll?
Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.
Nach welcher Norm arbeiten Sie?
Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.
Wer bezahlt die Beweissicherung?
In der Regel die Bauherrschaft, weil sie das Risiko trägt und im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn entstehen keine Kosten.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Unser Büro liegt am Schlittenweg 2 in 8810 Horgen. Am Telefon ist der Inhaber, Armando Tanner, ohne Umweg über eine Zentrale. +41 44 521 05 64 oder info@cumprova.ch. Wir schauen uns Baustelle und Nachbarschaft gemeinsam an und legen den Perimeter fest.