Beweissicherung

Beweissicherung für Bauvorhaben in Meilen

Liegt eine Meilener Parzelle in einer kantonal ausgeschiedenen archäologischen Zone, muss der erste maschinelle Bodeneingriff auf dem Grundstück nicht der Aushub sein. Er kann eine Sondierung davor sein. Damit rutscht der sinnvolle Zeitpunkt für die vorsorgliche Beweissicherung nach vorn. Wir nehmen die angrenzenden Gebäude auf, bevor der erste Baggerschnitt gesetzt wird, fotografisch und textlich mit präzisem Raumbezug und nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312.

Leistung
Beweissicherung
Ort
Meilen
Aufnahme nach
SN 640 312a / VSS 40 312
Direkt
+41 44 521 05 64
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Warum die Uhr in Meilen früher läuft

1854 wurde in Meilen die prähistorische Pfahlbausiedlung Meilen-Rorenhaab entdeckt, seit 2011 gehört sie zum UNESCO-Welterbe der prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen. Bauvorhaben in kantonal ausgeschiedenen archäologischen Zonen sind bewilligungspflichtig. Betroffene Baugesuche leitet die Gemeinde an die Kantonsarchäologie weiter, und die kann vor Baubeginn eine Prospektion anordnen, eine Sondierung mit Baggerschnitten oder Bohrungen, im Bedarfsfall auch eine Rettungsgrabung mit begleitetem Aushub.

Dabei geraten leicht zwei Dinge durcheinander. Bewilligungspflichtig ist der Bodeneingriff, die Beweissicherung ist es nicht. Weder der Kanton noch die Kantonsarchäologie schreibt eine Zustandsaufnahme der Nachbargebäude vor, die bleibt freiwillig. Dazu kommt die Lage der Fundstelle. Rorenhaab liegt mehrere Meter unter dem heutigen Seespiegel und ist damit in erster Linie eine Frage des Seegrunds. Wo die ausgeschiedene Zone auf Landparzellen greift, ist im kantonalen Geoinformationssystem hinterlegt und gehört im Einzelfall abgeklärt. Pauschal für ganz Meilen behaupten lässt es sich nicht.

Aufnahme einer Bruchsteinmauer gemeinsam mit dem Eigentümer
Umfang

Welche Häuser in Meilen aufgenommen werden

Nicht das halbe Quartier, aber auch nicht nur das Haus nebenan. Den Aufnahmeperimeter legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor die erste Maschine anrückt.

BAUSTELLEKTN 8589KTN 8238KTN 2344N050 m
Beispielplan. Rot eingefärbt sind die Liegenschaften, die aufgenommen werden.
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Eine Sondierung ist selbst ein Bodeneingriff

Baggerschnitte und Bohrungen sind Erdarbeiten mit Maschine. Sie bewegen Material, sie erzeugen Erschütterungen, und je nach Zuschnitt der Parzelle liegen sie nahe an der Grenze zum Nachbarn. Wer die Beweissicherung erst ansetzt, wenn die archäologische Untersuchung durch ist, dokumentiert einen Zustand, auf den bereits Maschinenarbeit eingewirkt haben kann. Genau diese Reihenfolge spricht in Meilen dafür, die Aufnahme vor die Sondierung zu legen statt zwischen Sondierung und Aushub.

Im Normalfall genügt eine Aufnahme kurz vor dem Aushub, weil der Aushub das erste Ereignis ist. In einer archäologischen Zone stimmt diese Annahme nicht mehr.

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Wie wir den Aufnahmetermin deshalb ansetzen

Bei Anfragen aus Meilen prüfen wir zuerst die Zonenlage der Parzelle und ob von der Kantonsarchäologie schon eine Auflage vorliegt. Ist das der Fall, planen wir den Aufnahmetermin auf die Zeit vor dem ersten Baggerschnitt und nicht auf die Zeit vor dem Aushub. Der lange behördliche Vorlauf hilft dabei, weil er den Terminspielraum vergrössert statt ihn zu verengen.

Welche Häuser rund um die Baustelle in den Perimeter kommen, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Die Eigentümer holen wir aus dem Grundbuch, schreiben Hausbesitzer und Verwaltungen an und vereinbaren die Termine. Sie selbst müssen bei niemandem anrufen.

Vermessung mit dem Messrad auf einer Baustellenzufahrt
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Am See verschiebt sich die kritische Einwirkung

Feldmeilen, Obermeilen und Dorfmeilen liegen direkt am Zürichsee. Für Bauten im und am See sowie im Grundwasserbereich gelten im Kanton Zürich spezielle Auflagen in vier Regelungsbereichen. Zuständig ist das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit der Fachstelle Wasserbau. Für die Beweissicherung heisst das, dass in Seenähe nicht zwingend der Baggerbiss die kritische Einwirkung auf die Nachbarschaft ist, sondern eine Grundwasserabsenkung oder das Einbringen einer Spundwand. Wir fragen den geplanten Baugrubenabschluss deshalb ab, bevor wir Termine planen, und schneiden den Perimeter danach zu.

Was wir in Meilen bereits aufgenommen haben

Am Feldgüetliweg in Meilen haben wir 2025 eine Beweissicherung ausgeführt, im Auftrag der Thommenkatic AG. Das ist unsere Ortsreferenz in Meilen. Einen Standort hat Cumprova in Meilen nicht, das Büro steht in Horgen am gegenüberliegenden Seeufer, und von dort aus wird Meilen bedient.

Beweissicherung durch Cumprova, Aufnahme nach Norm SN 640 312a
Häufige Fragen

Zu Beweissicherung in Meilen

Prüfen Sie in Meilen, ob ein Nachbarobjekt geschützt ist?

Ja. Die Kantonsliste des Bundesamts für Bevölkerungsschutz führt dreizehn Meilener Objekte, fünf davon in Kategorie A. Vor der Aufnahme gleichen wir die Adressen im Perimeter dagegen ab. Steht ein geführtes Objekt darunter, halten wir Material und Befunde einzeln fest statt in Sammelvermerken, und die Befestigung allfälliger Messmarken klären wir vorher mit der Eigentümerschaft.

Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?

Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.

Was ist eine Beweissicherung?

Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.

Wann braucht es ein Rissprotokoll?

Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.

Nach welcher Norm arbeiten Sie?

Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.

Wer bezahlt die Beweissicherung?

In der Regel die Bauherrschaft. Sie gibt die Beweissicherung in Auftrag, weil sie später zeigen will, welche Schäden schon vor dem Baustart vorhanden waren. Bezahlt wird sie von der Partei, die den Auftrag erteilt. Ein betroffener Hauseigentümer kann die Aufnahme also auch selbst in Auftrag geben.

Beweissicherung in Meilen anfragen

Sagen Sie uns, wann es losgeht.

Schicken Sie uns die Adresse des Bauvorhabens, den geplanten Baustart und, wenn schon bekannt, die Auflage der Kantonsarchäologie. Wir sagen Ihnen dann, welche Nachbarliegenschaften sinnvollerweise in den Perimeter gehören und wann die Aufnahme spätestens stattfinden sollte.

Auch wenn der Baustart noch offen ist, lohnt sich die frühe Anfrage. Das Bahnhofareal Herrliberg-Feldmeilen etwa entwickeln SBB und die Gemeinden Meilen und Herrliberg seit der Machbarkeitsstudie 2016/17 gemeinsam, nach dem Studienauftrag 2020 ist ein Umsetzungsprojekt vorgesehen. Bei einem solchen Vorlauf lässt sich die Zustandsaufnahme der angrenzenden Bestandsbauten in Ruhe einplanen statt kurz vor Baubeginn zu improvisieren. Sie erreichen uns unter +41 44 521 05 64 oder info@cumprova.ch.