Rissprotokoll für Bauvorhaben in Disentis/Mustér
Bevor in Disentis/Mustér überhaupt Projektpläne gezeichnet werden, ist die Bauabsicht bereits ein Thema für die Behörde. Der Planungs- und Mitwirkungsbericht zur Ortsplanung legt alle Ortskerne der Gemeinde als generell geschützte Siedlungsbereiche nach Art. 43 und 74 KRG fest. Bauliche Änderungen an Objekten in diesen Bereichen unterliegen der Bauberatung, und die Bauabsichten sind vor der Ausarbeitung der Projektpläne der für die Bewilligung zuständigen Behörde bekannt zu geben. Das richtet sich an das Bauvorhaben und nicht an eine bestimmte Dokumentationsform.
- Leistung
- Rissprotokoll
- Ort
- Disentis/Mustér
- Aufnahme nach
- SN 640 312a / VSS 40 312
- Direkt
- +41 81 515 17 64
Für Sie verschiebt es aber den sinnvollen Zeitpunkt der Rissaufnahme nach vorn. Wenn über ein Vorhaben gesprochen wird, bevor es gezeichnet ist, dann liegt ein bereits erstelltes Rissprotokoll nicht bloss auf Vorrat da, es ist Gesprächsgrundlage. Wir erstellen es in Disentis deshalb lieber vor dem Planungsstart als kurz vor dem ersten Bagger.
Der Zeitpunkt entscheidet über den Nutzen
Ein Rissprotokoll kurz vor Baubeginn dokumentiert den Ausgangszustand und tut damit seine Arbeit. Etwas früher angesetzt leistet es mehr. Es hält denselben Ausgangszustand fest, und es zeigt der Bauherrschaft schon in der Vorabklärung, wo die Substanz bereits arbeitet. Vorschäden werden sichtbar, ebenso die Bauteile, die eine Änderung schlecht vertragen. Das fliesst in die Planung ein, statt sie später zu korrigieren.
Praktisch heisst das für unsere Arbeit, dass wir die Aufnahme in Disentis früher ansetzen und den Bericht so gliedern, dass er ohne Übersetzung in eine Vorabklärung passt. Jede Position ist nummeriert und einem Raum zugeordnet, die Fotos sind mit Massstab aufgenommen, und am Schluss steht eine Übersicht der Stellen, die aus unserer Sicht Aufmerksamkeit brauchen.

Welche Häuser in Disentis/Mustér aufgenommen werden
Welche Nachbargebäude ins Protokoll gehören, entscheidet sich vor der Aufnahme. Wir legen den Perimeter mit Ihnen fest und holen die Eigentümerinformationen aus dem Grundbuch.
Welche Ortsteile das betrifft
Der Bericht stuft die Ortsteile nach ISOS ein. National eingestuft sind Cavadiras, Disla und Segnas, regional Disentis/Mustér selbst, Mumpé Medel und Mumpé Tujetsch, lokal Clavaniev und Acletta. Geschützter Siedlungsbereich sind alle Ortskerne.
Wer in einem dieser Kerne baut, hat Nachbarobjekte, die denselben Schutzstatus tragen wie das eigene Haus. Der Perimeter hört dort selten bei einer Liegenschaft auf. Die Aufnahme der Nachbargebäude klärt die Haftungsfrage, und sie liefert der Bauberatung zugleich ein Bild vom Bestand ringsum.
Natursteinmauern gehören ins Protokoll
Der Bericht führt in Kapitel 6.6 neben Einzelbauten ausdrücklich Natursteinmauern als geschützte Kulturobjekte im gesamten Gemeindegebiet. Sie stehen damit auf derselben Ebene wie ein geschütztes Gebäude, nur fallen sie bei einer Rissaufnahme leicht durch, weil sie kein Innenraum sind und niemandem gehören, der am Bautisch sitzt.
Wir nehmen sie mit auf. Eine Natursteinmauer zeigt Bewegung in den Fugen und im Versatz einzelner Steine, kaum je als durchgehenden Riss im Putz. Ein Übersichtsbild von der Strasse aus bringt da nichts. Es braucht Detailaufnahmen mit Fugenbezug und eine Übersicht, an der sich später Verschiebungen ablesen lassen.

Im Ort selbst haben wir 2026 die Quartierstrasse Cons aufgenommen, ein Infrastrukturprojekt in Disentis. Im Einzugsgebiet liegt die Beweissicherung an der Via Iert la Mola in Curaglia, 2024 im Auftrag des Regionalgerichts Surselva ausgeführt. Curaglia ist der Nachbarort und nicht Disentis.
Beide Arbeiten sind bei uns als Beweissicherung dokumentiert. Ein Auftrag, der eigens als Rissprotokoll in Disentis ausgewiesen wäre, liegt nicht vor.

Weitere Leistungen in Disentis/Mustér
Zu Rissprotokoll in Disentis/Mustér
Arbeiten Sie in der Surselva auch im Auftrag von Gerichten?
Ja. In Curaglia und an der Via Curtin Niregl in Sedrun haben wir 2024 Aufnahmen im Auftrag des Regionalgerichts Surselva ausgeführt. Solche Aufträge verlangen eine besonders klar nachvollziehbare Dokumentation.
Was heisst vorsorgliche Beweissicherung?
Vorsorglich heisst, die Aufnahme passiert vor dem ersten Bagger und nicht erst, wenn ein Riss gemeldet wird. Genau darin liegt der Wert. Nachträglich lässt sich nicht mehr belegen, was vorher schon da war, vorher aufgenommen ist es lückenlos festgehalten.
Was ist eine Beweissicherung?
Eine Beweissicherung hält den Zustand von Gebäuden und Anlagen vor Baubeginn fest. Zeigt sich später ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon da war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.
Wann braucht es ein Rissprotokoll?
Immer dann, wenn erschütterungsintensive Arbeiten anstehen. Also bei Aushub, Spundwänden, Rammarbeiten, Sprengungen, Abbrüchen oder schwerem Baustellenverkehr in dicht bebauter Umgebung.
Nach welcher Norm arbeiten Sie?
Wir nehmen nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312 auf. Sie regelt, wie Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke beurteilt werden und was eine Zustandsaufnahme enthalten muss.
Wer bezahlt die Beweissicherung?
In der Regel die Bauherrschaft, weil sie das Risiko trägt und im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn entstehen keine Kosten.
Sagen Sie uns, wann es losgeht.
Rufen Sie an, sobald die Bauabsicht steht, also bevor die Pläne entstehen. Wir schauen uns das Objekt und die angrenzende Substanz an, halten den Ist-Zustand fest und liefern den Bericht als PDF, mit Online-Zugriff auf Fotos und Positionen. Telefon Disentis +41 81 515 17 64, info@cumprova.ch.