Häufige Fragen

Fragen zur vorsorglichen Beweissicherung

Die Fragen, die uns Bauherren und Bauleitungen am häufigsten stellen. Fehlt Ihre, rufen Sie an, das geht schneller als jede Seite.

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Was macht eine Beweissicherung genau?

Sie hält fest, in welchem Zustand Gebäude, Strassen und Anlagen vor Baubeginn waren. Zeigt sich später ein Riss oder ein Schaden, lässt sich anhand der Aufnahme belegen, ob er vorher schon vorhanden war oder erst durch die Bauarbeiten entstanden ist.

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Was ist der Unterschied zwischen Beweissicherung und vorsorglicher Beweissicherung?

Inhaltlich derselbe Vorgang, unterschiedlich im Zeitpunkt. Die vorsorgliche Beweissicherung wird vor Baubeginn erstellt, ohne dass ein Schaden vorliegt. Sie ist der Normalfall und der einzige Weg, den Ausgangszustand zweifelsfrei zu belegen. Eine Aufnahme nach einem gemeldeten Schaden kann das nicht mehr leisten.

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Wann sollte eine vorsorgliche Beweissicherung erstellt werden?

Vor dem ersten Bagger. Sobald Aushub, Rammarbeiten, Spundwände, Sprengungen, Abbrüche oder schwerer Baustellenverkehr geplant sind, sollte der Ausgangszustand der Nachbarschaft dokumentiert sein.

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Wer sollte Beweissicherungen durchführen?

Beweissicherungen sollten zwingend von fachkundigen Architekten, Bautechnikern oder erfahrenen Bauleitern durchgeführt werden, die Schäden fachgerecht beurteilen, dokumentieren und einordnen können.

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Nach welcher Norm arbeiten Sie?

Nach der Norm SN 640 312a / VSS 40 312. Sie regelt die Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke und gibt vor, wie eine Zustandsaufnahme aufgebaut sein muss.

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Was steht in einem Rissprotokoll?

Übersichtsfotos jedes Gebäudeteils, dazu jeder Befund einzeln mit Foto, Beschreibung, Lage im Raum und Mass. Alles mit Datum und Raumbezug, damit sich später jeder Punkt eindeutig wiederfinden lässt.

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Wer bezahlt die Beweissicherung?

In der Regel die Bauherrschaft, weil sie im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Für die betroffenen Nachbarn ist die Aufnahme kostenlos. Eine Aufnahme kann jedoch auch direkt von einem betroffenen Hauseigentümer privat in Auftrag gegeben werden.

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Wie lange dauert eine Aufnahme vor Ort?

Bei einem Einfamilienhaus meist ein bis zwei Stunden, bei grösseren Liegenschaften entsprechend länger. Den Termin vereinbaren wir direkt mit den Eigentümern oder der Verwaltung.

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Müssen die Nachbarn die Aufnahme zulassen?

Nein, sie ist freiwillig. Es liegt aber im Interesse beider Seiten, denn ohne Aufnahme fehlt im Streitfall die Grundlage. Wir erklären das den Eigentümern im Vorfeld und organisieren die Termine selbst.

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Wie erhalte ich die Dokumente und wie lange bleiben sie verfügbar?

Als PDF und auf Wunsch physisch, dazu einen Online-Zugriff auf Dokumente und Fotos über Ihren persönlichen Login. Archiviert bleibt alles über die Bauzeit hinaus.

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Arbeiten Sie in der ganzen Schweiz?

Ja. Unsere Standorte sind Horgen im Kanton Zürich und Disentis/Mustér in Graubünden. Ausgeführt haben wir zuletzt unter anderem in Zürich, Winterthur, Solothurn, Landquart, Chur und der Surselva.